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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Veranstaltung „BrassSamsdog“ am 20.07.2024  | Musikkapelle Münsing e.V.

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Zeitplan der Veranstaltung – Einlass  

  • Die vom Veranstalter bekannt gegebenen Veranstaltungszeiten verstehen sich als Richtzeiten. Verschiebungen aus technischen und/oder organisatorischen Gründen sind jederzeit möglich.  

  • Ersatzansprüche des Kunden wegen eines verspäteten oder verschobenen Veranstaltungsbeginns sind ausgeschlossen.  

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Eintrittskarten   

  • Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Weiterverarbeitung der Eintrittskarten ist ausdrücklich untersagt.  

  • Umtausch oder Rücknahme bereits erworbener Tickets ist vom Veranstalter ausgeschlossen, sofern nicht in den nachfolgenden AGBs abweichend geregelt.  

  • Änderungen in der Besetzung der beworbenen Musikgruppen und sonstige Änderungen (insbesondere zeitlich und organisatorisch) des beworbenen Veranstaltungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Eintrittskarten.  

  • Der Kunde erhält bei Verlust der erworbenen Eintrittskarte kein Ersatzticket ausgestellt.  

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Aufnahmen (Ton, Bild, Video) durch den Veranstalter  

• Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich einer uneingeschränkten Verwendung von Ton-, Bild- und Videoaufnahmen zu, welche bei der Veranstaltung durch den Veranstalter und dessen Vertragspartner erstellt werden.  

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Absageregelungen  

  • Wird die Veranstaltung vor Beginn vom Veranstalter abgesagt, so ist innerhalb 8 Wochen eine Rückgabe der erstandenen Eintrittskarten gegen vollständige Kostenerstattung beim Veranstalter möglich. Erstattet wird der reine Ticketpreis, weitere Kosten des Kunden z.B. für Versand, Versicherung etc. der Eintrittskarten sind nicht erstattungsfähig.  

  • Eine Erstattung ist ausschließlich innerhalb der genannten Frist möglich.  

  • Im Falle der Absage, des Abbruches, der Verschiebung bzw. Programmänderung der Veranstaltung werden keine wie immer damit zusammenhängenden Kosten des Kunden (wie etwa Nächtigungs-, Verpflegungs- und/oder Anfahrtskosten) ersetzt.  

  

Pandemieklausel  

  • Im Falle von Krankheitsausbrüchen, behördlichen Schließungen oder Beschränkungen zusammenhängend mit SARS-CoV-2/COVID-19 oder ähnlichen Epidemien oder Pandemien, welche die Durchführung von Veranstaltungen oder einzelner Programmpunkte unmöglich machen und eine ersatzlose Absage zur Folge haben, wird die Teilnahmegebühr – soweit rechtlich zulässig – vom Veranstalter nicht erstattet. Darüber hinaus anfallende Kosten des Kunden (Hotel, Reise etc.) sind von diesem selbst zu tragen. Der Veranstalter informiert die Kunden umgehend nach bekannt werden der Restriktionen, sofern Kontaktdaten zur Verfügung stehen.  

  • Sofern zum Veranstaltungszeitpunkt Zutrittsbeschränkungen durch den Gesetzgeber existieren, behält sich der Veranstalter vor diese auf die Veranstaltung anzuwenden.  

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